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  Archiv · Nr. 4 · 1. Jhg. · 24. Juni 1998

Archiv / Ausgabe 4 / Seite 1

Stichwort:
Das Treuhandkonto

ist eine landesweite Aktion gegen die seit letztem Semester erforderlichen zusätzlichen Rückmeldegebühren in Höhe von 100,- DM.
Nach Angaben der Studierendenvertreter in Baden-Württemberg stehen diese vom Ministerium mit Verwaltungsaufwand für die Rückmeldung zum nächsten Semester begründeten Gebühren in keiner Relation zu diesem Aufwand. Vielmehr werden diese Gelder als versteckte Studiengebühren zur Sanierung des Landeshaushaltes aufgefaßt, da sie nicht direkt den Hochschulen zugute kommen.
Um den Studierenden die Chance zu geben, sich kollektiv gegen diese Art des sozialen numerus clausus zu stellen, wurde in Baden-Württemberg die Aktion ‚Treuhandkonto‘ in’s Leben gerufen: Studierende sollen den traditionellen Sozialbeitrag in Höhe von DM 59,85 (in Konstanz) wie bisher an die Fachhochschulen, die zusätzlichen DM 100 aber auf ein gesondertes, vom AStA mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geführtes Konto überweisen. Wenn genügend Studierende diese Aktion unterstützen (an der FH Konstanz: mindestens 600) kann mit dem Landesministerium in Verhandlung getreten werden. Wenn es an Solidarität der Studierenden mangelt oder wenn einE TeilnehmerIn von einer Zwangs-Exmatrikulation bedroht ist, wird die Aktion abgebrochen und das Geld an die Landeszentralbank überwiesen.


Ausgabe 4, Kommentar zum Treuhandkonto
Ausgabe 4, Bericht: Uni-AStA fällt um

Ausgabe 5, FH-Studierende sparen sich 70.000 DM
Ausgabe 3, Bericht: Treuhandkonto beschlossen


 
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