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12.11.2006: Freiburg gewinnt
22.02.2006: "BAföG zu elternunabhängiger Förderung ausbauen"
21.09.2005: Was passiert formal in den nächsten Wochen?
20.09.2005: CDU-überhangmandate aus BaWü überflüssig
31.08.2005: Richtig wählen: Das Kreuz an der richtigen Stelle
30.08.2005: "Die Partei" versteigert Wahlwerbespot
14.05.2005: "Love Or Hate" - Demo in Freiburg
05.10.2004: Laurenz Meyer, der Rechenkünstler


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13.11.2006:
Freiburg gewinnt
Klare Mehrkeit stimmt gegen Verkauf des stadteigenen Wohnungsbestandes

Historisch - man sollte ja eigentlich vorsichtig mit derlei Superlativen sein, doch was in Freiburg gelang, gelang noch nie in der Geschichte Baden-Württembergs: eine ausreichende Anzahl an Wahlberechtigten zog es am Sonntag an die Urnen, um über die Frage abzustimmen: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg Eigentümerin der Freiburger Stadtbau GmbH und der städtischen Wohnungen bleibt?" Es ging schlicht darum, den von Oberbürgermeister Salomon im Sommer ins Auge gefassten Verkauf des gesamten stadteigenen Wohnungsbestands. Er versprach sich damit einmalige Einnahmen von rund 510 Millionen Euro.
Noch nie wurde bei einem Bürgerentscheid die notwendige Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gleichzeitig 30 % der Wahlberechtigten - erreicht. Vier derartige Abstimmungen gab' es bisher: 1988 sprach sich eine Mehrheit von 55% gegen den Bau des heutigen "Konzerthauses" aus - indes es waren nur 28% der Wahlberechtigten, die gegen den Bau votierten. Der Gemeinderat nahm's zur Kenntnis und beschloss tags darauf das Gegenteil. 1995 wurde dann über die vom Gemeinderat beschlossene Schließung des Flugplatzes abgestimmt. Die Mehrheit (rund 70%) stimmte "für den Erhalt" und der Gemeinderat machte - anders als beim Konzerthaus - einen Rückzieher, obwohl auch hier das 30-%-Quorum bei weitem nicht erreicht wurde.
Im Jahr 1999 dann die relativ unspannende Frage, auf welcher Trasse die Straßenbahn von der City nach Haslach führen solle. 22% Wahlbeteiligung und eine 70-%-Mehrheit wurden auch hier vom Stadtparlament ignoriert.
Anders 2006: Eine Mehrheit von 70,5% und 28% der Wahlberechtigten verschaffen der Abstimmung Gültigkeit, da im letzten Jahr das Quorum von 30% auf 25% gesenkt wurde. Die stadteigenen Wohnungen dürfen damit also in den nächsten drei Jahren nicht verkauft werden. Freiburg zeigt damit dem Grünen OB Salomon und der schwarz-grünen Mehrheit im Gemeinderat die rote Karte und schafft damit Historisches.
jh

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22.02.2006:
"BAföG zu elternunabhängiger Förderung ausbauen"
"fzs" fordert Umdenken in der Ausbildungsförderung

Der "freie zusammenschluss von studentInnenschaften" (fzs) - Dachverband der meisten StudierendenvertreterInnen bundesweit nimmt heute Stellung in einer Pressemitteilung: >>[... der fzs] forderte heute anlässlich der Vorstellung des Bundeshaushaltes ein radikales Umdenken in der Ausbildungsförderung. Um die Chancengleichheit im Bildungsbereich zu verbessern, sei eine massive Erhöhung der Ausbildungsförderung notwendig. Bundesbildungsministerin Schavan hatte zuvor bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfes erläutert, dass die Ausgaben für BAföG-Leistungen lediglich der Steigerung der Empfangsberechtigten angepasst worden seien.

Dazu erklärte das fzs-Vorstandsmitglied Christian Berg heute in Berlin: "Die Bundesregierung muss dringend eine grundlegende BAföG-Reform angehen. Angesichts der sozialen Ungerechtigkeit im Bildungsbereich müssen alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, ihr Studium unabhängig von ihren persönlichen Einkommensverhältnissen zu absolvieren. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung wird dem nicht gerecht, sondern führt zu einer Verschlechterung bei der Ausbildungsförderung. Nicht einmal ein Inflationsausgleich ist vorgesehen, weshalb Geförderte faktisch weniger in der Tasche haben."

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, hatte am Dienstag die fehlende Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem kritisiert und auf den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen verwiesen. Der fzs sieht darin eine Bestätigung seiner Forderung nach grundlegenden Reformen. Christian Berg erläuterte dazu: "Die Kritik des Sonderberichterstatters lässt Schavan kalt. Während auf der einen Seite sogenannte wissenschaftliche Leuchttürme errichtet und Studiengebühren eingeführt werden, wird auf der anderen Seite der sozialen Schieflage im Bildungsbereich nicht gegengesteuert. Dieser Weg führt zwangsläufig dazu, dass sich künftig nur noch Vermögende ein Hochschulstudium werden leisten können."

Der studentische Dachverband plädiert seit langem für ein elternunabhängiges Modell der Studienfinanzierung. Dabei muss im Vordergrund stehen, dass die Ausbildungsförderung allen Studierenden gleichermaßen offen steht, Auslandsaufenthalte ohne Auflagen ermöglicht und den realen Studienzeiten entspricht.<<

Wobei wir anmerken möchten, dass die Einführung von Studiengebühren nichts, aber auch gar nichts, mit dem Programm zur Förderung sog. 'Eliteuniversitäten' zu tun hat - insofern auch nicht die von Berg beschriebene "eine Seite" bildet. Die Förderung 'wissenschaftlicher Leuchttürme' bedeuten Mehrausgaben im Bildungsbereich in Milliardenhöhe, die zunächst einmal grundsätzlich zu begrüßen sind. über das wie kann man wohl immer streiten.
Dass die Förderung der Studierenden latent unterfinanziert ist, und die Redaktion gegen Studiengebühren ist, konnte man bei uns schon immer nachlesen:

Treuhandkonto gegen Studiengebühren
Buhlmann (SPD) fällt bei Studiengebührenverbot um
Demo für ein gebührenfreies Studium

jh

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Verfahrensfragen:
Was passiert formal in den nächsten Wochen?


Nachdem am Sonntag die Wahl so ausgegangen ist, dass sich nicht wie sonst in der Geschichte der Bundesrepublik bisher üblich, eine klare Koalition abzeichnet und viel von Zeitdruck und Einflüssen des Bundespräsidenten die Rede ist, haben wir den Blick in das Grundgesetzt gewagt, um mit den verkündeten (Halb-)Wahrheiten aufzuräumen:
Wenn im Folgenden von der "Kanzlermehrheit" die Rede ist, so meint dies "die Mehrheit der Mitglieder" des Bundestages - nach der Wahl am 18.09.2005 besteht der Bundestag zukünftig aus 613 Abgeordneten, durch die Nachwahl in Dresden, die am ersten Oktoberwochenende abgehalten wird, kann noch ein Mandat dazukommen (wenn die CDU das Direktmandat gewinnt, und mit der Zweitstimme nicht so schlecht abschneidet, dass es nicht zu einem weiteren überhangmandat kommt), so dass die "Kanzlermehrheit" dann die Stimmen von 308 Abgeordneten wäre. Alle Koalitionsoptionen, wären in der Summe weit über den 308 Abgeordneten, so dass diese Zahl zunächst einmal keine allzu große Rolle spielt.

Konstituierung des Bundestages
Nach Art. 39 GG muss der Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentreten. Dies ist spätestens am 18. Oktober. Hier wird ein Präsidium gewählt - der/die BundestagspräsidentIn wird traditionell von der stärksten Fraktion, also der Unionsfraktion gestellt. Das ist bislang unstrittig. In der Regel erhält jede Fraktion mindestens einen StellvertreterInnenposten - die PDS wurde, trotz Fraktionsstatus, in früheren Legislaturperioden bislang von dieser Regel "ausgenommen". Ob man sich diese nicht begründbare Ausgrenzung weiterhin leistet, bleibt abzuwarten.

Kanzlerwahl

Ende der Amtszeit
Das Amt des Bundeskanzler (und damit auch seiner Minister) endet spätestens mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages (Art. 69 GG). Wird in der konstituierenden Sitzung des Bundestages nicht gleich einE neueR KanzlerIn gewählt, wird der Bundespräsident Gerhard Schröder "ersuchen" die Geschäfte des Kanzlers, bis zur Wahl eines/einer Nachfolger(s)In weiterzuführen, wozu Herr Schröder dann verpflichtet wäre. Davon unabhängig kann Gerhard Schröder wieder gewählt werden.

Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin
"Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage [...] gewählt" (Art. 63 GG). Hierfür ist in einem ersten Wahlgang auf jeden Fall die Kanzlermehrheit notwendig.
Innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Wahlgang kann der Bundestag wählen, wen er will, ohne dass der Bundespräsident darauf Einfluss hätte. Er muss den/die mit Kanzlermehrheit gewählteN KandidatIn ernennen. Wird innerhalb dieser zwei Wochen keinE KandidatIn mit Kanzlermehrheit gewählt, findet "unverzüglich ein neuer Wahlgang statt" in dem gewählt ist, wer die einfache Mehrheit des Bundestages erreicht. Hier wird die Rolle des Bundepräsidenten wieder spannend. Wird der/die KandidatIn nicht mit Kanzlermehrheit gewählt, kann der Bundespräsident den/die Gewählte zum/zur KanzlerIn ernennen, oder aber er löst den Bundestag auf und es gibt erneut Neuwahlen. Diese Entscheidung muss der Bundespräsident innehalb von sieben Tagen fällen.
Die Ernennung eines/einer mit einfacher Mehrheit gewählten KandidatIn wäre in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum. Eigentlich gilt in Deutschland diese Variante einer Minderheitenregierung als ausgeschlossen. In den skandinavischen und einigen anderen europäischen Ländern ist sie beinahe Usus. Verfassungsrechtlich spricht nichts gegen diese Variante der Regierungsbildung. Aus demokratiephilosophischer Sicht bleibt anzumerken, dass die Bildung einer Minderheitenregierung eher den Bundestag stärken würde.
Fristen, die die Wahl des Bundeskanzlers zwingend notwendig machen würden, gibt es keine.
jh

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Nach der Wahl:
CDU-überhangmandate aus Baden-Württemberg einmal mehr überflüssig


Drei Stimmen hat die Unions-Fraktion derzeit mehr, als die SPD Sitze im Bundestag vertritt. Abgesehen davon, dass das Argument, dass es sich bei den beiden Unionsparteien ja um zwei Parteien handelt, und ebenfalls davon abgesehen, dass es durch die Nachwahl im Wahlkreis Dresden I noch zu einer Verschiebung kommen kann, steht bereits jetzt fest, dass bei "kluger" Stimmabgabe die überhangmandate der CDU im Südwesten nicht hätten sein müssen.
Betroffen sind die Wahlkreise Stuttgart I, Karlsruhe Stadt, Heidelberg, Emmendingen-Lahr und Tübingen.
In all' diesen Wahlkreisen haben SPD und Grüne zusammengenommen eine Mehrheit bei den Erststimmen, durch die Verteilung auf beide KandidatInnen hat jedoch der jeweilige CDU-Bewerber die Nase vorn. Wenn nur in drei der fünf Wahlkreise die Grünen ErststimmenwählerInnen den/die jeweilige SPD-KandidatIn gewählt hätten, wäre die Unionsbundestagsfraktion schon nur noch gleichauf mit der SPD.
Wenn man bedenkt, dass dies möglicherweise darüber entscheidet, ob das Merkel Kanzler wird, oder eben doch Schröder bleibt, eine ziemlich dämliche Entscheidung der Grünen-WählerInnen.
jh

Serie "Richtig wählen":
° Teil 1: Die Erststimme
° Teil 2: Die Zweitstimme und das überhangmandat
° Teil 3: Die 5-%-Klausel
° Teil 4: Ein Zahlenbeispiel

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"Richtig wählen":
Das Kreuz an der richtigen Stelle


Aus aktuellem Anlaß der bevorstehenden Bundestagswahl möchten wir die LeserInnen auf unsere immer aktuelle Serie aus dem Jahr 1998 hinweisen, die eine kleine Einführung in das bundesdeutsche Wahlrecht gibt. Sollten Sie sich nicht mehr so ganz sicher sein, wofür die Erst- und Zweitstimme eigentlich ist, oder was es mit "überhangmandaten" eigentlich auf sich hat, dann sind sie hier goldrichtig:
jh

° Teil 1: Die Erststimme
° Teil 2: Die Zweitstimme und das überhangmandat
° Teil 3: Die 5-%-Klausel
° Teil 4: Ein Zahlenbeispiel

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30.08.2005:
"Die Partei" versteigert Wahlwerbespot


Die "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und demokratische Initiative (Die PARTEI)" hat in der Nacht auf den Dienstag 25 Sekunden eines Wahlwerbespots, der im ZDF ausgestrahlt werden soll, in einer Internetauktion für 14.049,- € verkauft.
Insgesamt 90 Sekunden werden der Partei am 14.09. gegen 17:55 im ZDF für Wahlwerbung zur Verfügung gestellt, 25 Sekunden davon darf der Käufer mit beliebiger Werbebotschaft füllen, wobei eingeschränkt wird, dass "die Werbung für politische Gruppierungen rechts der linken Mitte, sowie für rassistische, pornografische, rechtswidrige oder gewaltverherrlichende Inhalte" ausgeschlossen sind. Alternativ bietet "Die Partei", Produktplacement über die gesamten 90 Sekunden: "Wenn Sie für Waffen, Tabakwaren, Branntwein etc. werben möchten, platzieren wir Ihr Produkt gut sichtbar und werbewirksam über die ganze Spotlänge" heißt es in der Produktbeschreibung.
Die Begeisterung des ZDF hält sich indes in Grenzen: "Die Parteien erhalten Sendezeit im Fernsehen, um inhaltlich Wahlwerbung zu machen und nicht, um ihre Sendezeit für Zwecke der Wirtschaftswerbung zu verkaufen und sich so jenseits der üblichen Parteieinfinanzierung Geldmittel zu verschaffen", so der Justitiar des ZDF, Carl-Eugen Eberle.
Man kann also gespannt sein, ob es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
jh

www.die-partei.de

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14.05.2005: Wagenburgler-Demo in Freiburg
Love or Hate?


Unter dem Motto "Freiräume erhalten und ausweiten" fand auch dieses Jahr eine "Love-or-Hate-Parade" auf Freiburgs Innenstadtring statt. Im Demoaufruf war zu lesen: "Selbstverwaltete Kulturzentren, Wagenplätze, kollektive Wohnprojekte etc. sind Orte an denen wir versuchen können ein selbstbestimmtes, herrschaftsfreies, solidarisches Miteinander zu entwickeln. Linke Freiräume sollen keine private Nischen sein, sondern Ausgangspunkt und Struktur für unsere politischen Kämpfe und Aktionen. Sie sollen außerdem einen gewissen Schutz vor rassistischen, faschistischen, antisemitischen und sexistischen Verhaltensweisen bieten."
Diesem Aufruf folgten trotz Regenschauer geschätzte 1000 Leute und machten die Love-or-Hate-Parade zu einem Spektakel. Ein massives Polizeiaufgebot - vermutlich war das Verhältnis Demoteilnehmer vs. Polizei 1 : 1 oder noch "besser" zu Gunsten der Polizei - begleitete die Parade. Auffallend dabei war, dass es wohl Bestandteil der Polizeiausbildung sein muss, ein grimmiges Gesicht zu machen. Trotzdem verlief die Veranstaltung weitgehend friedlich - zwei Festnahmen wegen Sachbeschädigung waren dem Polizeibericht zu entnehmen, ansonsten keine besonderen Vorkommnisse.
Die Zeitung "Der Sonntag" bezeichnet die Veranstaltung "als eine Mischung aus Party und Demonstration. Und in der Tat wurden zwar die politischen Botschaften von Wagenburglern, Punks und linker Gruppierungen in Transparenten und Redebeiträgen transportiert; ansonsten standen aber Musik, Ironie und Alkohol im Mittelpunkt." Das private ist politisch - das politische privat - unter diesem Aspekt, der einer bürgerlichen Presse wie dem "Sonntag" wohl verborgen geblieben ist, war es also eine Demonstration die durchaus die Botschaften transportiert hat. Warum muss es bei einer Demonstration immer bierernst zugehen?
jh

Love Or Hate 2005, Bild: jh
Ein wenig erinnerte die Love-or-Hate-Parade schon an einen Karnevalsumzug


Love Or Hate 2005, Bild: jh
"Freiräume statt Miethaiträume" - ein gelungener Themenwagen


Love Or Hate 2005, Bild: jh
Vereinzelt mischten sich auch Gegendemonstranten unter


Love Or Hate 2005, Bild: jh
Massives Polizeiaufgebot - jedeR DemonstrantIn hatte seineN eigeneN "BetreuerIn"


Love Or Hate 2005, Bild: jh
Am besetzten Rektorat der Uni vorbei - eine Wagenburg aus Polizeiwagen verhinderte den Zusammenschluss der DemonstrantInnen


Love Or Hate 2005, Bild: jh
"Punk's not dead" - aber der Iro vielleicht ein bisschen zu asymmetrisch?


Love Or Hate 2005, Bild: jh
Immer alles im Blick: Mit zahlreichen Kameras hielt die Polizei alles im Bild fest, was auf der Demonstration passierte. Rechts im Bild die große Ausnahme: ein lachender Polizist - er hatte wohl die Körperbeherrschung verloren und vergaß das erlernte strenge Gesicht zu machen.



Laurenz Meyer, Mathegott!


"Versprochen durch die Ich-AGs waren 500.000 neue Existenzgründungen. Herausgekommen sind 180.000. Das ist weniger als ein Drittel."
Laurenz Meyer, CDU-Generalsekretät auf einer Pressekonferenz am 5. Oktober 2004
jh

 
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