HOME

  Archiv · Nr. 4 · 1. Jhg. · 24. Juni 1998

Archiv / Ausgabe 4 / Serie

Serie: Richtig wählen
Demobild Nachdem wir uns in den ersten drei Teilen der Serie mit der Erst-, Zweitstimme und der 5%-Klausel auseinandergesetzt haben, wollen wir heute mit einem Zahlenbeispiel zur Veranschaulichung beitragen. Deshalb in unserer beliebten Wahlrechtsserie heute:
Teil 4: Ein Zahlenbeispiel

Wie sich das wohlüberlegte Wählen auch auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirken kann zeigt sehr schön das Beispiel des baden-württembergischen Ergebnisses der letzten Bundestagswahl am 16. Oktober 1994: In Baden-Württemberg gibt es 37 Wahlkreise, es werden also eigentlich 74 Abgeordnete gewählt. Die Verteilung der Mandate nach Zweitstimmen würde so aussehen:
CDU    32
SPD    25
F.D.P.   8
Grüne   8
PDS      1
Da die CDU aber über die Erststimme alle 37 Direkmandate gewonnen hat, bekommt sie dadurch alleine aus Baden-Württemberg fünf überhangmandate. Das müßte nicht sein, wenn WählerInnen der Grünen mit der Erststimme die KandidatInnen der SPD wählen würden, so zum Beispiel im Wahlkreis Tübingen: Hier erreichte der CDU-Bewerber Claus-Peter Grotz 58192 Erststimmen (42,4%), die SPD bekam 57 938 (42,2%) und die Grünen 8 186 (6%). Hätten nun nur 255 WählerInnen der Grünen mit der Erststimme den SPD-Bewerber bedacht, hätte die CDU ein überhangmandat und somit eine Stimme im Bundestag weniger. Und da sage mal noch eine, ihre Stimme würde nichts zählen... (ähnlich wie in Tübingen - wenn auch nicht ganz so knapp - sieht es in folgenden Wahlkreisen aus: Stuttgart-Süd, Stuttgart-Nord, Neckar-Zaber, Karlsruhe-Stadt, Heidelberg, Mannheim I + II, Freiburg und Lörrach-Müllheim.) Dann wählt mal schön...

° Teil 1: Die Erststimme
° Teil 2: Die Zweitstimme und das überhangmandat
° Teil 3: Die 5-%-Klausel
° Teil 4: Ein Zahlenbeispiel


 
© 1998-2018 Emaildorfgeschwaetz.de