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  Archiv · Nr. 2 · 1. Jhg. · 29. April 1998

Archiv / Ausgabe 2 / Inland

Härteanträge
Pragraphenreiter

Die Entscheidung des Wissenschaftsministeriums das Konstanzer Konsensmodell nicht zu genehmigen zeigt einmal mehr, daß im Ministerium Paragraphenreiter sitzen. In selten großer Einigkeit haben Studierende und ProfessorInnen dem Härteantrag den Kampf angesagt und kläglich verloren. Die übermacht und Unflexibilität aus dem Ministerium hat sich in dieser Frage wieder einmal offenbart.
Der Umstand, daß Studierende immer noch vom Gusto des Prüfungsausschußes abhängig sind, ist unerträglich. Die Entscheidung des Ausschusses, ob die „bisherigen Studienleistungen die Erwartung begründen, daß das Studium erfolgreich abgeschlossen wird" (SPO-FHK) ist reine Interpretationssache und führt allsemesterlich und unausweichlich zu persönlichen Diskriminierungen und einem Zick-Zack-Kurs bei den Entscheidungen des Prüfungsausschusses. Es werden durch die neue SPO auf keinen Fall eindeutige und objektive Instrumente benutzt um die Genehmigung eines Härteantrags zu begründen. Es bleibt auch in diesem Fall völlig unklar, was konkret gilt und was nicht.
Die Genehmigung des Konstanzer Modells hätte dazu führen können, einem Prozedere an der Fachhochschule den Garaus zu machen, das nicht nur unsinnig, sondern auch teuer ist. Die bezahlte Arbeitszeit der Prüfungsausschußmitglieder (allesamt ProfessorInnen) sollte lieber zur Betreuung der Studis verwendet werden.


Bericht: Wissenschaftsminister besteht auf Härteanträge


 
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